| Gleitschirmkurse |
| Tandemflug |
Ein Reiz des Fliegens mit dem
Gleitschirm zu Zweit |
| Kostenloser
Schnupperkurs |
An jedem 1. Samstag in den
Monaten Februar bis November |
| Schnupperkurs mit
Grundkurs |
Der Schnupperkurs findet an
jedem Grundkursbeginn statt und wird voll zum Grundkurs angerechnet. |
| Grundkurs |
Modernste Ausrüstung, Betreuung
durch staatl. geprüfte Fluglehrer mit max. Sicherheit. |
| Schulung mit Funkverbindung vom
Start bis zu Landung |
| Theorieunterricht in den fächern
Wetterkunde, Aerodynamik, Materialkunde, Flugpraxis und Luftrecht. |
| Praktische Ausbildung nach der
Grundschulung am Übungshang mit mind. 5 Höhenflüge (mind. 300 m
Höhendifferenz zwischen Start und Landung). |
Unsere Fluggelände bieten
zwischen 700 Meter (Schnifis) und 1000 Meter
(St. Anton) Höhendifferenz. |
| Danach erhalten Sie eine
Schulungsbestätigung, die Sie berechtigt, selbständige Flüge unter
Aufsicht in zugelassenen Schulgeländen innerhalb Österreichs
und Deutschland durchzuführen. |
| Nach einer Weiterbildung
(praktisch und theoretisch) kann man einen internationalen
Paragleitschein erwerben. |
| Kursbeginn |
Montag 09.00 Uhr im fliegershop
Schnifis, neben der Raiffeisenbank |
| Kursende |
Samstag 12.00 Uhr |
| Termine |
ganzjährig ab 3 Personen |
| Tandemkurs (Doppelsitzerkurs) |
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Voraussetzungen |
- Der Pilot muß seit 12 Monaten im
Besitz der Grundberechtigung (Paragleiterschein oder Sopi) für die
jeweilige Startart (Hang oder Winde) sein und eine flugerfahrung im
Ausmaß von 100 Höhenflügen nachweisen können, wovon 30 Flüge in der
jeweiligen Startart einen Höhenunterschied von mindestens 300 m
aufweisen müssen.
- Eine Bestätigung über die körperliche Tauglichkeit eines zugelassene
Fliegerarztes vorlegen
- Positiv absolvierter Eingangstest
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1. Teil:
Kursinhalt und Dauer |
- 3 Tage im Normalfall
- Theorie und Prüfung
- 1 Einweisungsflug in der jeweiligen Startart (Hang oder Winde) mit
einem Fluglehrer
- 5 Starts am Übungshang - abwechslungsweise mit anderen Piloten und
verschiedenen Doppelsitzerschirmen
- 5 Höhenflüge mit dem Doppelsitzer mit einem Piloten als PassagieR
- 1 Prüfungsflug
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2 Teil:
uneingeschränkter Doppelsitzerschein |
- Dauer unbestimmt
- 30 Höhenflüge mit dem Doppelsitzer im zugelassenen Fluggelände und
mit Flugauftrag der Flugschule. Passagiere müssen im Besitze einer
gültigen Pilotenberechtigung sein.
- 3 Prüfungsflüge
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| Eintragung in den
Paragleitschein |
Nach erfolgreichem Abschluss der 3
Prüfungsflüge senden wir den Antrag zur Eintragung der
Doppelsitzerberechtigung in den Paragleiterschein an den OeAeC. |
| Gültigkeit |
3 Jahre (Verlängerung im 3. Jahr durch
einen Überprüfungsflug möglich) |